
Rechtliche Informationen zu DoManh SFX.
Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen DoManh SFX (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Special Effects (SFX), Prosthetics, Charakterentwicklung, Formenbau, Maskenbau, Props, Fabrication, 3D-Modellierung, On-Set-Betreuung, Workshops sowie weiterer individuell vereinbarter kreativer und handwerklicher Leistungen.
(2) Das Dienstleistungsangebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB), sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(1) DoManh SFX bietet individuelle Dienstleistungen im Bereich Special Effects und Maskenbild an. Hierzu gehören insbesondere:
Entwicklung individueller Charakterdesigns
Herstellung und Applikation von SFX-Prosthetics
Herstellung von Masken und Spezialanfertigungen
Formenbau und Fabrication
Anfertigung von Props und Special Builds
digitale Modellierung und 3D-Design
On-Set-Betreuung sowie technische Betreuung während Film-, Fernseh-, Werbe-, Theater-, Event- und Content-Produktionen
Workshops, Schulungen und Demonstrationen
weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.
(2) Sämtliche Leistungen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – projektbezogen und individuell auf die Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt.
(3) Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.domanh-sfx.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme und Angebotsanfrage.
(1) Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationswege stellen zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.
(2) Nach Prüfung der Projektanforderungen erstellt DoManh SFX ein individuelles Angebot, sofern dies für das jeweilige Projekt erforderlich ist.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande durch
die schriftliche Auftragsbestätigung von DoManh SFX,
die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder
den tatsächlichen Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der gegenseitigen Abstimmung und können Auswirkungen auf Vergütung, Fertigungszeit sowie Liefer- oder Ausführungstermine haben.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können insbesondere gehören:
Projektbeschreibungen und Briefings
Referenzbilder oder Designvorgaben
Maße, Lifecasts oder 3D-Scans
Logos, Grafiken oder sonstige Vorlagen
Freigaben zu Entwürfen oder Zwischenständen
Ansprechpartner für projektbezogene Abstimmungen.
(2) Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen oder durch ausbleibende Freigaben entstehen, verlängern vereinbarte Fertigungs- oder Ausführungsfristen entsprechend.
(3) Änderungswünsche nach bereits erfolgter Freigabe oder während der laufenden Projektumsetzung können zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und gesondert berechnet werden. Hierdurch können sich vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass überlassene Unterlagen, Designs, Bilder oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte für deren Verwendung vorliegen. DoManh SFX übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen.
(1) Sämtliche Angebote von DoManh SFX erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder der schriftlich vereinbarten Preisabsprache.
(3) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei umfangreichen Projekten, langfristigen Produktionen oder individuell angefertigten Arbeiten kann DoManh SFX angemessene Abschlagszahlungen oder eine Vorauszahlung verlangen. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist DoManh SFX berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
(1) Angegebene Fertigungs-, Liefer- oder Ausführungstermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(2) Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 vollständig und fristgerecht nachkommt.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von DoManh SFX liegen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Behinderung. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, erhebliche Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse.
(4) Muss ein Projekt aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers angepasst oder erweitert werden, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen.
(1) Vereinbarte Termine für Besprechungen, Workshops, On-Set-Einsätze oder sonstige Dienstleistungen sind verbindlich, sobald sie von beiden Vertragsparteien bestätigt wurden.
(2) Kann ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, ist DoManh SFX hierüber unverzüglich zu informieren.
(3) Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten sowie bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandene Arbeitszeiten sind vom Auftraggeber zu vergüten.
(4) Wird ein Projekt nach Auftragserteilung verschoben, bemühen sich beide Vertragsparteien um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(5) Entstehen DoManh SFX durch kurzfristige Terminverschiebungen oder Stornierungen zusätzliche Kosten, insbesondere für bereits gebuchte Reisen, Unterkünfte, Transporte oder projektbezogene Materialbeschaffungen, können diese dem Auftraggeber in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden, sofern dieser die Verschiebung oder Stornierung zu vertreten hat.
(1) Sofern eine Abnahme aufgrund der Art der vereinbarten Leistung erforderlich ist, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind DoManh SFX innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine berechtigte Beanstandung oder wird die Leistung vom Auftraggeber genutzt beziehungsweise weiterverarbeitet, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
(1) Sämtliche im Rahmen eines Projekts erstellten Entwürfe, Konzepte, Sculptures, Formen, digitale Modelle, 3D-Dateien, Zeichnungen, Konstruktionsdaten, Herstellungsverfahren sowie sonstige kreative und technische Leistungen unterliegen dem Urheberrecht sowie weiteren gesetzlichen Schutzrechten, soweit diese bestehen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Rechte an den vorgenannten Arbeiten bei DoManh SFX.
(3) Die Herstellung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Nachbildung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung von Entwürfen, Formen, digitalen Modellen oder sonstigen Arbeitsergebnissen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DoManh SFX unzulässig.
(4) Nutzungsrechte werden ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) Formen, Negativformen, Positivmodelle, Master Sculptures, 3D-Modelle, Druckdaten, Werkzeuge, Schablonen, Produktionshilfen sowie sonstige für die Herstellung angefertigte Betriebsmittel bleiben Eigentum von DoManh SFX, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Herstellungskosten ganz oder teilweise übernimmt, soweit keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde.
(3) Eine Herausgabe, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Produktionsmittel erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) DoManh SFX behandelt sämtliche projektbezogenen Informationen vertraulich, soweit gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen nichts anderes vorsehen.
(2) Bestehen zwischen den Vertragsparteien Vertraulichkeitsvereinbarungen (z. B. Non-Disclosure Agreements), gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
(3) Sofern keine gesetzlichen, vertraglichen oder anderweitigen Geheimhaltungspflichten entgegenstehen, ist DoManh SFX berechtigt, abgeschlossene Projekte nach deren offizieller Veröffentlichung als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Portfolios sowie zu Eigenwerbezwecken.
(4) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers werden von DoManh SFX vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verwendet.
(1) Für die von DoManh SFX erbrachten Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Individuell angefertigte Arbeiten werden auf Grundlage der vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Maße, Referenzen oder sonstigen Vorgaben erstellt. Abweichungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(3) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und DoManh SFX Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung zu geben.
(1) DoManh SFX haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet DoManh SFX nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von DoManh SFX für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie eingesetzten Erfüllungsgehilfen von DoManh SFX.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von DoManh SFX, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Sofern die vereinbarte Leistung außerhalb der Geschäftsräume von DoManh SFX erbracht wird, können Reise-, Übernachtungs-, Transport- sowie sonstige projektbedingte Nebenkosten zusätzlich berechnet werden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
An- und Abreisekosten,
Übernachtungskosten,
Park-, Maut- und Fährgebühren,
Kosten für den Transport von Material, Werkzeugen und Ausrüstung,
Versand- und Kurierkosten,
sowie weitere projektbezogene Auslagen.
(3) Werden Reisen oder Unterkünfte durch den Auftraggeber organisiert oder bereitgestellt, übernimmt DoManh SFX hierfür keine Haftung. Etwaige Mehrkosten aufgrund von Umbuchungen oder Änderungen, die nicht von DoManh SFX zu vertreten sind, trägt der Auftraggeber.
(4) Muss ein laufendes Projekt aufgrund nachträglicher Änderungen des Auftraggebers, Produktionsverschiebungen oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängert werden, können hierdurch entstehende zusätzliche Reise-, Übernachtungs- oder Nebenkosten gesondert berechnet werden.
(1) Bei Leistungen am Einsatzort stellt der Auftraggeber sicher, dass DoManh SFX die vereinbarten Arbeiten unter geeigneten Bedingungen durchführen kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichend ausgestatteter und hygienisch geeigneter Arbeitsplatz, angemessene Beleuchtung sowie der Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten.
(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für Applikation, Wartung, Touch-ups und Entfernung von Prosthetics oder Spezialeffekten erforderlichen Zeitfenster im Produktionsablauf angemessen berücksichtigt werden.
(3) Änderungen oder Beschädigungen an durch DoManh SFX angefertigten Prosthetics, Masken oder Spezialeffekten, die nach Übergabe oder während der Produktion durch Dritte verursacht werden, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DoManh SFX. Erforderliche Nacharbeiten oder erneute Applikationen können gesondert berechnet werden.
(4) Witterungseinflüsse, hohe Temperaturen, Feuchtigkeit, intensive körperliche Belastung der Darsteller oder sonstige produktionstechnische Umstände können die Haltbarkeit und das Erscheinungsbild von Make-up, Prosthetics oder Spezialeffekten beeinflussen. DoManh SFX übernimmt hierfür keine Haftung, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
(5) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere weitere Applikationen, umfangreiche Touch-ups, zusätzliche Drehtage, Wartezeiten aufgrund von Produktionsverzögerungen oder kurzfristige Änderungswünsche, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, DoManh SFX unverzüglich über Änderungen im Produktionsablauf zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf die vereinbarte Leistungserbringung haben können.
(1) Die Kommunikation zwischen DoManh SFX und dem Auftraggeber erfolgt grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail oder über andere gemeinsam vereinbarte elektronische Kommunikationswege.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, korrekte und aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen sowie Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
(3) Projektbezogene Informationen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Terminabsprachen, Änderungswünsche, Freigaben sowie sonstige vertragsrelevante Erklärungen können in Textform erfolgen, sofern keine gesetzliche Formvorschrift entgegensteht.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingehende Mitteilungen von DoManh SFX regelmäßig abzurufen und auf projektbezogene Rückfragen oder erforderliche Freigaben innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Rückmeldungen können Auswirkungen auf vereinbarte Fertigungs- oder Ausführungsfristen haben.
(5) DoManh SFX übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nachteile, die auf fehlerhafte, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Kontaktdaten des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. DoManh SFX ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.